- info@testcenter-whv.de
- beschwerden@testcenter-whv.de
- Mo - Sa 9:00 - 13:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Oben Online buchen.
Durch geschultes Personal.
Ergebnis in 15 Minuten Papierlos oder in Papierform erhalten
Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.
Kinder unter 5 Jahren (Nachweis: Kinderpass, Krankenkassenkarte oder Geburtsurkunde)
Schwangere im ersten Trimester (Nachweis: Mutterpass)
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis: Ärztliches Attest)
Teilnehmer:innen an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Nachweis: Teilnahme-Nachweis)
Besucher:innen, Behandelte oder Bewohner:innen in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung (Nachweis: Nachweis aus der entsprechenden Einrichtung)
Nachweislich Infizierte, bei denen eine Freitestung erforderlich ist (Nachweis: Positiver PCR-Test)
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem §29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind (Nachweis: Bescheid)
Angehörige von Infizierten, die in demselben Haushalt leben (Nachweis: Positiver PCR-Test der infizierten Person, sowie Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift vorgelegt)
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (z.B. Pflegende Angehörige)
Sie betreiben ein Unternehmen und benötigen ein Zuverlässiges Testzentrum, dass Ihnen die Möglichkeit gibt Ihre Arbeitnehmer einfach & schnell zu testen? Dann stellen Sie jetzt eine Anfrage und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Rückmeldung.
Nennen Sie im Textfeld „Ihr Anliegend“ auch bitte die Wochentage, an den sich die Arbeitnehmer testen sollen.
Wir verwenden den SARS-CoV-2 Professionellen Anwendungen Antigentest. Dieser Test ist auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.
Wir bieten Ihnen einen kostenlose Schnelltests vom Fachpersonal inkl. Nachweis an.
Zudem bitten wir Sie dringend eine FFP2-Maske zu tragen + Ihren Ausweis bzw. eine Karte mit einem Lichtbild mitzubringen
AUCH OHNE TERMIN MÖGLICH
Oben Online buchen.
Durch geschultes Personal.
Ergebnis in 15 Minuten Papierlos oder in Papierform erhalten
Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.
Kinder unter 5 Jahren (Nachweis: Kinderpass, Krankenkassenkarte oder Geburtsurkunde)
Schwangere im ersten Trimester (Nachweis: Mutterpass)
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis: Ärztliches Attest)
Teilnehmer:innen an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Nachweis: Teilnahme-Nachweis)
Besucher:innen, Behandelte oder Bewohner:innen in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung (Nachweis: Nachweis aus der entsprechenden Einrichtung)
Nachweislich Infizierte, bei denen eine Freitestung erforderlich ist (Nachweis: Positiver PCR-Test)
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem §29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind (Nachweis: Bescheid)
Angehörige von Infizierten, die in demselben Haushalt leben (Nachweis: Positiver PCR-Test der infizierten Person, sowie Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift vorgelegt)
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (z.B. Pflegende Angehörige)
Wir verwenden den SARS-CoV-2 Professionellen Anwendungen Antigentest. Dieser Test ist auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.